Für den Bau von bestimmten Verkehrsanlagen (z.B. Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Eisenbahnen, Straßenbahnen sowie für den Bau von Hochspannungsleitungen) schreibt der Gesetzgeber ein Planfeststellungsverfahren vor. Das ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, in dem über die rechtliche Zulassung des jeweiligen Vorhabens rechtsverbindlich entschieden wird; vergleichbar mit der Genehmigung eines Bauantrages für ein Eigenheim.
Im Planfeststellungsverfahren werden alle von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange miteinander abgewogen und es werden divergierende Interessen ausgeglichen.
Das Ergebnis des Verfahrens ist in der Regel der Planfeststellungsbeschluss, der alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen ersetzt (Konzentrationswirkung).
Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Planfeststellungsverfahren können von unserem Unternehmen folgende Leistungen übernommen werden:
- Prüfen der Antragsunterlagen
- Organisation und Durchführung der Auslegung
- Analyse der Einwendungen und Stellungnahmen
- Management der Beantwortung
- Organisation und Unterstützung bei der Durchführung des Erörterungstermins
- Auswertung des Erörterungstermins, Mitwirkung bei der Erstellung des Berichtes der Anhörungsbehörde
- Darstellung (§ 24 UVPG) und Bewertung (§ 25 UVPG) der Umweltauswirkungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Abwägungsvorschlägen für den Entwurfes des Planfeststellungsbeschlusses
- Unterstützung bis zur Rechtsgültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses
Dabei können wir auf unsere Erfahrungen aus nunmehr über 70 Planfeststellungsverfahren in den letzten 25 Jahren, davon 57 in den letzten 15 Jahren (Stand: 01/2025) für verschiedenste Infrastrukturmaßnahmen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufbauen.
Gleichwohl ist jedes Verfahren einzigartig und bedarf einer spezifischen Bearbeitung.