Management von Planfeststellungsverfahren

Für den Bau von bestimmten Verkehrsanlagen (z.B. Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Eisenbahnen, Straßenbahnen sowie für den Bau von Hochspannungsleitungen) schreibt der Gesetzgeber ein Planfeststellungs­verfahren vor. Das ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, in dem über die recht­liche Zulassung des jeweiligen Vorhabens rechtsverbindlich entschieden wird; vergleichbar mit der Genehmigung eines Bauantrages für ein Eigenheim.

Im Planfest­stellungsverfahren werden alle von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange miteinander abgewogen und es werden divergierende Interessen ausgeglichen.

Das Ergebnis des Verfahrens ist in der Regel der Planfest­stellungsbeschluss, der alle nach anderen Rechts­vorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen ersetzt (Konzentrationswirkung).

Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Planfeststellungsverfahren können von unserem Unternehmen folgende Leistungen übernommen werden:

  • Prüfen der Antragsunterlagen
  • Organisation und Durchführung der Auslegung
  • Analyse der Einwendungen und Stellungnahmen
  • Management der Beantwortung
  • Organisation und Unterstützung bei der Durchführung des Erörterungstermins
  • Auswertung des Erörterungstermins, Mitwirkung bei der Erstellung des Berichtes der Anhörungsbehörde
  • Darstellung (§ 24 UVPG) und Bewertung (§ 25 UVPG) der Umweltauswirkungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Abwägungsvorschlägen für den Entwurfes des Planfeststellungsbeschlusses
  • Unterstützung bis zur Rechtsgültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses

Dabei können wir auf unsere Erfahrungen aus nunmehr über 70 Planfest­stellungsverfahren in den letzten 25 Jahren, davon 57 in den letzten 15 Jahren (Stand: 01/2025) für verschiedenste Infrastrukturmaßnahmen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufbauen.

Gleichwohl ist jedes Verfahren einzigartig und bedarf einer spezifischen Bearbeitung.